Als Grundlage für die gutachterliche Beurteilung dienten dabei diverse Annahmen zum Sachverhalt, welche im Gutachtensauftrag festgehalten wurden (vgl. pag. 306 ff.) – so hinsichtlich der Konsummengen (3 bis 5 Seresta-Tabletten sowie 375 ml Rotwein und 600 bis 1000 ml Mojito-Getränk mit 15% Vol.) sowie der Konsum- und Tatzeit. Aus diesem Grund wiesen die Gutachter auch relativierend darauf hin, dass die gutachterlichen Berechnungen auf Konsumangaben basierten, welche nicht durch biologische Asservate überprüft worden seien. Die wichtigsten Ergebnisse des forensisch-toxikologischen Aktengutachtens vom 19. August 2016 (pag.