18 11.1.3 Forensisch-toxikologisches Aktengutachten und Einvernahme des Sachverständigen Um die Auswirkungen eines Mischkonsums von Alkohol und Seresta-Tabletten auf den Körper der Privatklägerin beurteilen zu können, gab die Vorinstanz beim IRM ein Aktengutachten in Auftrag. Als Grundlage für die gutachterliche Beurteilung dienten dabei diverse Annahmen zum Sachverhalt, welche im Gutachtensauftrag festgehalten wurden (vgl. pag.