Gegenüber dem diensthabenden Arzt schilderte Frau E.________ nochmals die Situation. Sie wisse nicht wie viel Alkohol die Privatklägerin getrunken habe; die Privatklägerin habe noch sagen können, sie habe Rotwein, aber nicht eine ganze Flasche getrunken und dann noch so ein Mojito-Fläschchen. Auf Nachfrage gab sie aber an, die Privatklägerin habe kein chronisches Problem mit Alkohol. Es dünke sie, dass die Privatklägerin anfange «bsoffe liire». Der Arzt warnt vor der Kombination von Alkohol und Seresta. Es töne danach, als sei es etwas appellativ – «i ma nümm» –, noch nicht grad ein Suizidversuch, aber bei einer weiteren Flasche habe es diese Wirkung.