Danach wurde Frau E.________, nach mehrminütiger Verbindungszeit, noch mit dem diensthabenden Arzt verbunden. Das Telefongespräch dient vorliegend als objektiver Anhaltspunkt in zeitlicher Hinsicht und enthält authentische Angaben von Frau E.________, insbesondere über die Konsummengen der Privatklägerin, welche sie gegenüber der Mitarbeiterin und sodann dem diensthabenden Arzt machte. Darüber hinaus ist im ersten Teil des Gesprächs im Hintergrund mehrmals die Privatklägerin zu hören und redet Frau E.________ während laufendem Telefongespräch auf diese ein.