Nachfolgend werden zunächst die objektiven (E. 11.1 unten) und subjektiven Beweismittel (E. 11.2 unten), insbesondere die Aussagen, einzeln aufgeführt, jeweils gefolgt von allgemeinen würdigenden Erwägungen dazu. In einem zweiten Schritt werden dann die konkreten Beweisfragen zum Rahmengeschehen am Abend (E. 11.3 unten) und dem Kerngeschehen in der Nacht (E. 11.4 unten) anhand sämtlicher Beweismittel beurteilt und beantwortet. 11.1 Objektive Beweismittel 11.1.1 Allgemeines Die Vorinstanz hat die vorliegenden objektiven Beweismittel vollständig aufgelistet und deren wesentlichen Inhalt kurz zusammengefasst (pag. 383 und pag.