Wird die Widerstandsunfähigkeit bejaht, ist andererseits zu klären, ob der Beschuldigte diesen Zustand erkannte bzw. ihn mit grosser Sicherheit erkennen konnte und gleichwohl handelte. Zur Beurteilung des körperlichen Zustands der Privatklägerin im relevanten Zeitpunkt sind mehrere Elemente zu klären, welche sich zuvor im Verlauf des Abends ereigneten und Rückschlüsse über das bestrittene Kerngeschehen zulassen: So ist der Zustand und das Verhalten der Privatklägerin näher zu klären. Fraglich ist auch, in welchem Ausmass und zu welchem Zeitpunkt sie Alkohol und Seresta- Tabletten einnahm. Bestritten ist ferner, ob Frau E.___