Nach kurzer Feststellung dieser Situation wurde Frau E.________ gemäss ihren Angaben von einem Flashback ihrer eigenen Vergewaltigung gepackt, worauf sie unbemerkt vom Beschuldigten in ihre Wohnung zurückging und sich völlig blockiert schlafen legte. Am nächsten Morgen fragte die Privatklägerin Frau E.________, was am Vorabend passiert sei und Frau E.________ erzählte ihr, was sie gesehen habe und entschuldigte sich dafür, dass sie unfähig gewesen sei, zu intervenieren.