12 pag. 277, Z. 32–33). Frau E.________ konnte unterdessen in ihrer Wohnung nicht einschlafen und hörte plötzlich ein Geräusch aus der Wohnung der Privatklägerin, «was sich wie ein Seufzer anhörte» (pag. 75, Z. 88). Wiederum begab sie sich in die Wohnung der Privatklägerin, wo sie im Schlafzimmer sah, dass sich der Beschuldigte nackt mit der Privatklägerin auf dem Bett befand. Nach kurzer Feststellung dieser Situation wurde Frau E.___