an und fragte nach, was sie in dieser Situation unternehmen solle, um zu verhindern, dass die Privatklägerin in einen noch schlimmeren Zustand gerate. Der diensthabende Notarzt machte eindringlich auf die Gefahren einer gleichzeitigen Einnahme von Seresta und Alkohol aufmerksam und empfahl Frau E.________, die Sanitätspolizei beizuziehen, damit die Privatklägerin in eine psychiatrische Klinik verbracht werden könne (vgl. CD mit der Aufnahme des Telefongesprächs, pag. 289, sowie E. 11.1.2 unten). Das Telefongespräch dauerte 13 Minuten und 35 Sekunden, also bis ca. 21:08 Uhr. Frau E.________ verzichtete aber in der Folge darauf, die Sanitätspolizei zu verständigen.