Sie hörte der Privatklägerin zu, welche von ihrer momentan üblen Situation berichtete und auf die SMS-Absage ihres Sohnes hinwies. Da die Privatklägerin gegenüber Frau E.________ die Einnahme von mehreren Seresta-Tabletten mit Alkohol angegeben und dann noch eine (weitere) Tablette sowie ein Mojito-Getränk zu sich genommen habe, rief Frau E.________ um 20:54 Uhr bei der Notrufzentrale «M.________» an und fragte nach, was sie in dieser Situation unternehmen solle, um zu verhindern, dass die Privatklägerin in einen noch schlimmeren Zustand gerate