11 Am 8. Oktober 2014 befand sich die Privatklägerin psychisch in schlechter Stimmung, weil tags zuvor ihre Schwester Geburtstag gehabt hätte, wäre sie noch am Leben gewesen und nicht neun Jahre vorher verstorben; ein Ereignis, das sich bei der Privatklägerin offenbar in einer Neigung zu Depressionen auswirkt (vgl. den Arztbericht von H.________ vom 3. November 2017, pag. 468 f.; vgl. auch die früheren Berichte, pag. 47 f. und pag. 55 ff.). Die Privatklägerin versuchte deshalb, ihren erwachsenen Sohn zu erreichen, um einen Gesprächspartner in dieser schwierigen Situation zu haben.