benötigte. Schliesslich musste die Privatklägerin, welche nur noch lallte und kein einziges Wort mehr normal aussprechen konnte, vom Beschuldigten A.________ und von E.________ in ihr Schlafzimmer ins Bett getragen bzw. geschleppt werden. In der Folge begab sich der Beschuldigte A.________ um die Mitternachtszeit, als die Privatklägerin alleine in ihrer unverschlossenen Wohnung war, in deren Schlafzimmer, zog C.________ die restli-