7. Vorwurf gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten wird in der Anklageschrift vom 5. November 2015 Schändung und Hausfriedensbruch zum Nachteil der Privatklägerin zur Last gelegt. Konkret wird ihm folgender Sachverhalt vorgeworfen (pag. 227 f.): A.________ begab sich am 08. Oktober 2014 im Verlauf des früheren Abends in die Wohnung seiner über ihm wohnenden Nachbarin C.________ am L.___weg _ (Nr.) in G.________(Ortschaft), um diese anzufragen, ob sie während seiner in den nächsten Tagen geplanten Abwesenheit zu seinen Katzen schauen könne. In der Wohnung von C.________ befand sich ebenfalls die Nachbarin E.___