Neu zu verfügen sein wird bezüglich der Zustimmung zur Löschung des DNA-Profils sowie der weiteren über den Beschuldigten erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten. Aufgrund der mit dem Schuldpunkt verknüpften Rück- und Nachzahlungspflicht des Beschuldigten ist grundsätzlich auch über die amtliche Entschädigung und das volle Honorar für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im erstinstanzlichen Verfahren neu zu befinden.