Rechtsanwalt D.________ beantragte für die Privatklägerin was folgt (pag. 525 und pag. 531; Hervorhebungen im Original): 1. In Bestätigung des Urteils des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 08.02.2017 sei der Beschuldigte schuldig zu sprechen wegen Schändung und Hausfriedensbruchs, beides begangen am 08. resp. 09.10.2014 zum Nachteil von C.________, und zu einer angemessenen Strafe zu verurteilen. 2. Der Beschuldigte sei weiter zu verurteilen, der Privatklägerin eine Genugtuung in der Höhe von CHF 8‘000.00 nebst 5% Zins seit dem 09.10.2014 zu bezahlen.