IV. Herrn A.________ sei keine persönliche Entschädigung, dagegen eine anteilsmässige Entschädigung von mindestens 90% für die Verteidigungskosten für das Verfahren vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland sowie eine volle Entschädigung für die Verteidigungskosten vor der Obergericht des Kantons Bern zuzusprechen. V. Die Privatklage sei zurückzuweisen. VI. Im Weiteren sei zu verfügen: 1. Über die beschlagnahmten Gegenstände sei von Amtes wegen zu verfügen. 2. Das anteilsmässige Honorar des amtlichen Verteidigers sei gerichtlich zu bestimmen.