5. Anträge der Parteien Fürsprecher B.________ beantragte im Rahmen der oberinstanzlichen Verhandlung vom 6. Februar 2018 namens und im Auftrag des Beschuldigten Folgendes (pag. 519 und pag. 538; Hervorhebungen im Original): I. Es sei festzustellen, dass das Urteil vom 8. Februar 2017 betreffend Ziffer I. 3 (Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz) in Rechtskraft erwachsen ist. II. Herr A.________ sei freizusprechen vom Vorwurf: 1. der Schändung, z.N. von Frau C.________, angeblich begangen in der Nacht vom 8. auf den 9. Oktober 2014 in G.________(Ortschaft) (Urteil Ziffer I. 1);