487) sowie ein Leumunds- bzw. Informationsbericht, datierend vom 18. Januar 2017 (pag. 482 ff.), über den Beschuldigten eingeholt. In der Berufungsverhandlung vom 6. Februar 2018 führte die Kammer nochmals mehrere Einvernahmen durch. Wie vor der Vorinstanz wurden die Privatklägerin (pag. 495 ff.), der Beschuldigte (pag. 513 ff.) sowie die Zeugin E.________ (pag. 501 ff.) nachmals zur Sache befragt. Zudem wurde von Amtes wegen eine Befragung mit Prof. Dr. I._______