2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte/Berufungsführer A.________ (nachfolgend: Beschuldigter), amtlich verteidigt durch Fürsprecher B.________, mit Eingabe vom 15. Februar 2017 fristgerecht die Berufung an (pag. 416). Mit Verfügung vom 30. März 2017 wurde den Parteien die schriftliche Urteilsbegründung verschickt (pag. 428 f.). Diese wurde dem Beschuldigten am 3. April 2017 zugestellt (pag. 434). Die vom 24. April 2017 datierende Berufungserklärung des Beschuldigten (pag. 435 f.) ging ebenfalls form- und fristgerecht beim Obergericht des Kantons Bern ein.