III. Zivilklage A.________ wird in Anwendung von Art. 49 OR sowie Art. 126 und 432 ff. StPO weiter verurteilt: 1. Zur Bezahlung von CHF 12‘000.00 Genugtuung zuzüglich 5 % Zins seit dem 09.10.2014 an die Straf- und Zivilklägerin C.________. 2. Für die Beurteilung der Zivilklage werden keine Kosten ausgeschieden. IV. [Amtliche Entschädigung und volles Honorar für die unentgeltliche Rechtsvertretung der Privatklägerin] V. [Weitere Verfügungen]