__) und ragen Äste mit schädigenden Auswirkungen auf die Parzelle Nr. 2.________ hinüber, so hätten die Eigentümer dieser Parzelle unter den gesetzlichen Voraussetzung allenfalls ein Kapprecht für die über die Grundstücksgrenze ragenden Äste. Da die Parzelle Nr. 2.________ nun im Miteigentum von zwölf Parteien steht, sind die gesetzlichen Regeln über das Miteigentum anwendbar und vorliegend in Ergänzung die Nutzungs- und Verwaltungsordnung der gemeinschaftlichen Einrichtungen und Anlagen der Einfamilienhausüberbauung E.________ in F.________ vom 17. Juni 1994 (pag.