6. Strafantrag Sachbeschädigung gemäss Art. 144 Abs. 1 StGB wird nur auf Antrag verfolgt. Strafantrag kann jede Person stellen, die durch die Tat verletzt wurde, und zwar innert drei Monaten ab dem Tag, an welchem ihr der Täter bekannt wird (Art. 30 Abs. 1 und Art. 31 StGB). Die Strafkläger sind Eigentümer der Parzelle Nr. 1.________ und Miteigentümer der Parzelle Nr. 2.________. Unabhängig davon, auf welcher Parzelle sich der Baum bzw. die abgeschnittenen Äste befinden bzw. befanden, wurde in ihre Rechtsstellung eingegriffen. Sie waren damit strafantragsberechtigt.