1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Einzelgericht) vom 9. März 2017 wurde A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) der geringfügigen Sachbeschädigung, begangen in der Zeit zwischen dem 23. und 25. April 2016 in D.________ zum Nachteil von B.________ und C.________ (nachfolgend: Strafkläger) schuldig erklärt. Er wurde verurteilt zu einer Übertretungsbusse von CHF 100.00, mit Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung von einem Tag, sowie zur Bezahlung der Verfahrenskosten (pag. 136 ff.).