8. Der Kanton Bern, Polizei- und Militärdirektion, entschädigt den Beschwerdeführer für das Verfahren vor Obergericht entsprechend seinem hälftigen Obsiegen mit CHF 2‘704.10 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer). 9. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für die hälftige amtliche Vertretung des Beschwerdeführers im Verfahren vor Obergericht mit CHF 2‘359.70 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer). Der Beschwerdeführer hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung und Rechtsanwalt B.________ die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald er dazu in der Lage ist.