6. Der Kanton Bern, Polizei- und Militärdirektion, entschädigt den Beschwerdeführer für das Verfahren vor der Vorinstanz entsprechend seinem Obsiegen mit CHF 1‘516.60 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer). 7. Der Kanton Bern, Polizei- und Militärdirektion, entschädigt Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Vertretung des Beschwerdeführers im Verfahren vor der Vorinstanz mit CHF 1‘323.45 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer). Der Beschwerdeführer hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung und Rechtsanwalt B.________ die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald er dazu in der Lage ist.