4. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens vor der POM in der Höhe von CHF 1‘400.00 sind zur Hälfte, ausmachend CHF 700.00, durch den Kanton Bern zu tragen, unter Vorbehalt der Nachzahlungspflicht des Beschwerdeführers. Die andere Hälfte der Verfahrenskosten von CHF 700.00 sind durch den Kanton Bern zu tragen. 5. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens vor Obergericht in der Höhe von CHF 1‘000.00 sind zur Hälfte, ausmachend CHF 500.00, durch den Kanton Bern zu tragen, unter Vorbehalt der Nachzahlungspflicht des Beschwerdeführers. Die andere Hälfte der Verfahrenskosten von CHF 500.00 sind durch den Kanton Bern zu tragen.