3. Das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege, unter Beiordnung von Rechtsanwalt B.________ als amtlicher Anwalt, wird im Umfang des Unterliegens des Beschwerdeführers gutgeheissen. Soweit der Beschwerdeführer obsiegt, wird das Gesuch als gegenstandslos abgeschrieben. Für die Behandlung des Gesuchs werden keine Verfahrenskosten erhoben.