26. Wie bereits dargelegt, rügt der Beschwerdeführer, dass er nun bereits seit über 15 Monaten nicht die nötige Behandlung erhalte und nicht in einer geeigneten Vollzugsanstalt untergebracht sei (pag. 11 ff.). Weiter kritisiert er, dass es die POM versäumt habe, eine Frist zu setzen, bis wann er zu versetzen sei (pag. 81).