Zwar ist die fragliche Weisung der POM, wonach die MSTJ dem Beschwerdeführer einen Therapieplatz verfügbar zu machen habe, ausführlich begründet und in jeglicher Hinsicht nachvollziehbar. Hingegen waren die darin durch die POM aufgeführten Argumente der MSTJ bzw. dem Anstaltsdirektor bereits vorher hinlänglich bekannt. Insbesondere hatten sie Kenntnis des Dossiers des Beschwerdeführers, der Empfehlung der KoFako und des bisherigen positiven Therapieverlaufs. Trotz dieser Informationen bzw. gegenteiliger Auffassung der KoFako und der Tatsache, dass die Flucht des Beschwerdeführers nun bereits rund 9 Jahre zurückliegt, ging die MSTJ