Vielmehr rügt er, dass der Entscheid der POM nicht umgesetzt worden sei. Auch die Konkordatliche Fachkommission zur Beurteilung der Gemeingefährlichkeit von Straftätern (KoFako) hielt in ihrer Beurteilung vom 7. September 2015 fest, dass der bisherige Vollzugsverlauf mit Ausnahme des Therapieabbruchs bzw. dem fehlenden Vertrauen zwischen dem Beschwerdeführer und dem Vollzugsteam sowie der Flucht am 17. Oktober 2008 als insgesamt positiv be-