Seien Eingewiesene vor Ablauf dieser Maximaldauer bereit für den Wechsel in den offenen Bereich, falle der Aufenthalt entsprechend kürzer aus (pag. 54). Da er sich in der JVA Solothurn offenbar gut entwickle, könne sein Übertritt in den offenen Bereich durchaus beschleunigt werden (pag. 106). Bezüglich der durch den Beschwerdeführer gerügten Voreingenommenheit des Personals der MSTJ sei festzuhalten, dass die nötige Professionalität vorhanden sei (pag. 106).