6 zu verlangen und damit auf eine Rückweisung zu verzichten. Der Entscheid der POM ist in diesem Punkt aufzuheben und die Beschwerde gutzuheissen. Die Kammer wird im Folgenden über den Antrag auf bedingte Entlassung zu befinden haben. Die Verletzung des rechtlichen Gehörs ist – unabhängig von den nachfolgenden Ausführungen – bei der Kostenverlegung zu berücksichtigen.