Der Beschwerdeführer hat in seinem Antrag vom 17. September 2016 an die ASMV einen Eventualantrag auf bedingte Entlassung gestellt (pag. 1351 amtliche Akten ASMV). Die ASMV hat sich in ihrer Verfügung vom 23. September 2016 ausführlich hierzu geäussert und den Antrag auf bedingte Entlassung abgewiesen (vgl. pag. 1356 ff. und pag. 1378 amtliche Akten ASMV). Der Beschwerdeführer hat auch in seiner Beschwerde vom 27. September 2016 an die POM erneut die bedingte Entlassung beantragt und unter anderem bereits damals das oben dargelegte Argument vorgebracht (pag. 17 amtliche Akten POM).