POM und Duplik der POM pag. 105). Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege im Verwaltungsverfahren vollumfänglich gewährt wurde (und dieser Punkt in Rechtskraft erwachsen ist); dies 5 hat auch für die auf das Obsiegen des Beschwerdeführers entfallenden Aufwendungen zu gelten.