18. Der Beschwerdeführer beantragt in seinem Rechtsbegehren 7 für den Fall seines Unterliegens (Eventualantrag zu Rechtsbegehren 6) die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege für das Verwaltungsverfahren vor der ASMV und das Beschwerdeverfahren vor der POM. Die POM hat dem Beschwerdeführer für das verwaltungsinterne Beschwerdeverfahren das Recht zu unentgeltlichen Rechtspflege gewährt (soweit er nicht obsiegt hat).