3. Eventuell: Der Beschwerdeführer sei umgehend bedingt zu entlassen. 4. Die Beschwerdegegnerin sei zu verurteilen, die entstandenen Partei- (gemäss noch einzureichender Honorarnote) und Verfahrenskosten im vorliegenden Beschwerdeverfahren zu bezahlen. 5 Eventuell sei dem Beschwerdeführer für das vorliegende Beschwerdeverfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und der Unterzeichnende sei als amtlicher Rechtsbeistand zu bezeichnen. 6. Die entstandenen Partei- und Verfahrenskosten bei den Vorinstanzen (ASMV und POM) seien der Beschwerdegegnerin aufzuerlegen.