5. Am 6. Januar 2017 erhob der Beschwerdeführer, weiterhin vertreten durch Rechtsanwalt B.________, beim Obergericht des Kantons Bern Beschwerde gegen den Entscheid der POM vom 13. Dezember 2016 und stellte folgende Anträge (pag. 1 ff.): 1. Die Verfügung der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern vom 13.12.2016 und die Verfügung vom 23.09.2016 der Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug (1025/16) seien aufzuheben. 2. Die Massnahme sei umgehend aufzuheben und der Beschwerdeführer sei definitiv zu entlassen. 3. Eventuell: Der Beschwerdeführer sei umgehend bedingt zu entlassen.