unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungs- und Sicherheitshaft von insgesamt 252 Tagen und mit vorzeitigem Strafantritt am 12.7.2016. 2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 150.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf zwei Tage festgesetzt. 3. Zu den auf die Schuldsprüche fallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 22‘204.50. 4. Zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2‘000.00. IV. 1. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von A.________, Rechtsanwalt B.________, wird für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: