16. Zur Übertretungsbusse Die Richtlinien des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS-Richtlinien) sehen für das Benützen eines Fahrzeugs ohne gültigen Fahrausweis oder andere Berechtigung für die erste Anzeige eine Busse von CHF 100.00 vor, bei mehreren Fahrten bis zu CHF 1‘000.00 (VBRS-Richtlinien S. 31, Stand 1.7.2017). Der Beschuldigte fuhr sowohl am 26.6.2015 als auch am 17.7.2015 auf der Strecke Thun – Zürich Oerlikon ohne gültigen Fahrausweis oder andere Berechtigung. In Übereinstimmung mit den Ausführungen der Vorinstanz (pag.