25 los verhielt, was allerdings auch erwartet werden darf und sich mithin neutral auf die Strafe auswirkt. Entgegen den Ausführungen der Verteidigung erachtet die Kammer hingegen keinen Geständnisrabatt für angezeigt. Der Beschuldigte war zwar bezüglich gewisser Delikte geständig – zu Beginn der Untersuchung stritt er die begangenen Diebstähle jedoch ab. Erst im Laufe des Strafverfahrens gab er Stück für Stück Diebstähle zu, dies teilweise erst auf Vorhalt der Ermittlungsergebnisse.