Der Katalog von Vorstrafen im Strafregisterauszug des Beschuldigten ist umfangreich und die begangenen Delikte sind erheblich und einschlägig (vgl. Strafregisterauszug pag. 1012). Die Verurteilung durch das Obergericht Bern am 31.01.2014 betraf unter anderem mehrfachen Diebstahl und Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch. Bereits am 19.11.2014 erfolgte eine nächste Verurteilung wegen Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz. Obwohl der Beschuldigte im Vollzug war, ist er kurz nach seiner bedingten Entlassung am 04.07.2014 erneut straffällig geworden.