1018 Z. 26). Seit er seine Lehre als Elektropraktiker abgebrochen hat, arbeitete er als Angestellter, zuletzt als Pizzaiolo (pag. 1019 Z. 26). Sowohl eine Kokain- und Alkoholsucht als auch eine Spielsucht des Beschuldigten werden zwar teilweise erwähnt (pag. 1042), sind im aktuellen Verfahren jedoch nirgends abschliessend belegt worden. Sowohl über seine Kindheit und Jugend als auch über sein Vorleben als Erwachsener ist somit nichts bekannt, das in Bezug auf die Täterkomponente relevant wäre. Es bleibt bei einer neutralen Wertung.