die Tatausführung wäre vermeidbar gewesen. 15.4.3 Konkrete Asperation Nach Berücksichtigung der subjektiven Tatkomponenten erscheint eine Strafe von 50 Strafeinheiten, als sachgerecht, wovon praxisgemäss rund 2/3 der Strafe, ausmachend 1 Monat Freiheitsstrafe, an die Strafe angerechnet werden. 15.5 Täterkomponenten Die Vorinstanz hielt betreffend Täterkomponenten Folgendes fest (pag. 1435 f., S. 53 f. der erstinstanzlichen Entscheidbegründung): Der Beschuldigte ist in der Türkei geboren, wo er bis zu seinem 14. Altersjahr gewohnt hat (pag. 1018 Z. 26).