«In einer kriselnden Beziehung droht der Täter der getrennt lebenden Partnerin mündlich und/oder per Telefon mit dem Tod. Die Partnerin hat Angst wegen dem zur Gewalt neigenden Täter und traut sich kaum mehr auf die Strasse» (VBRS-Richtlinien S. 49, Stand 1.7.2017). Vorliegend drohte der Beschuldigte C.________, einem Mitarbeiter der Sicherheitsfirma, und dessen Familie mit dem Tod, weil er ihn nicht in die Bar «E.________» lassen wollte. Der Beschuldigte war beim «E.________» kein Unbekannter. Der Drohung ging eine längere verbale Auseinandersetzung voraus, was zu einer angespannten Situation führte.