Ein direkter Zusammenhang mit seiner psychischen Krise im Jahr 2008 kann folglich nicht erkannt werden. Daran vermag auch der Umstand, dass der Beschuldigte zum Zeitpunkt seiner Verhaftung Cipralex zu sich nahm (pag. 10), nichts zu ändern. Denn der Beschuldigte bestätigte gleich selbst, sich – abgesehen von einem Termin beim Urologen – in keiner ärztlichen Behandlung zu befinden. Folglich konnten die psychischen Probleme des Beschuldigten nicht besonderes einschneidend sein. Dies gilt umso