1041 ff.). Der Beschuldigte wurde ferner von der Bewährungshilfe betreut, weshalb er beim vollständigen Wiedereinstieg in das Berufsleben unterstützt worden wäre. Der Beschuldigte befand sich zwar vom 20.5.2008 bis zum 23.5.2008, mithin während vier Tagen im Psychiatriezentrum Münsingen (amtliche Akten ASMV pag. 119). Seit diesem Zeitpunkt sind jedoch keine stationären Aufenthalte oder Therapien des Beschuldigten aktenkundig. Die fraglichen Delikte beging der Beschuldigte zwischen dem 27.12.2014 bis zum 30.11.2015. Ein direkter Zusammenhang mit seiner psychischen Krise im Jahr 2008 kann folglich nicht erkannt werden.