Der Beschuldigte beging in einem Zeitraum von rund einem Jahr (27.12.2014 bis zum 30.11.2015) insgesamt 25, mithin eine hohe Anzahl von Diebstählen. Dabei erbeutete er Deliktsgut in der Höhe von CHF 175‘467.45. Die relativ grosse Anzahl von Delikten und die Höhe des Deliktsguts wirkt sich innerhalb des Strafrahmens für den gewerbsmässigen Diebstahl verschuldenserhöhend aus. Der Beschuldigte beging die Delikte vorwiegend auf die gleiche Art und Weise. Er bevorzugte schlecht einsehbare Einfamilienhäuser mit Garten, die nicht direkt an der Hauptstrasse lagen und sich meist in der Nähe seiner Wohngegend befanden.