Der Beschuldigte hat zahlreiche, teils einschlägige Vorstrafen. Insgesamt wurde er bereits fünf Mal verurteilt – unter anderem wegen Hehlerei, einfacher Körperverletzung, Drohung, Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, Diebstahl (mehrfache Begehung), Sachbeschädigung (mehrfache Begehung) und Hausfriedensbruch (mehrfache Begehung). Bereits ein Mal wurde er zu einer Freiheitsstrafe verurteilt (pag. 1463 f.). Weder die Freiheits- noch die Geldstrafen hinterliessen beim Beschuldigten Eindruck. Der Beschuldigte wurde letztmals am 19.11.2014 zu einer Geldstrafe verurteilt (pag.