Die Kammer ist an das Verbot der reformatio in peius und damit an die Maximalstrafe von 51 Monaten Freiheitsstrafe und einer Übertretungsbusse von CHF 150.00 gebunden. Demgegenüber können in der Berechnung der Strafanteile für einzelne Delikte auch höhere Werte eingesetzt werden, als sie von der Vorinstanz verwendet wurden. Denn das Verschlechterungsverbot wirkt sich nur auf das