11. Drohung (Art. 180 StGB) Die Vorinstanz hat die theoretischen Grundlagen zur Drohung nach Art. 180 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) korrekt wiedergegeben. Darauf kann verwiesen werden (pag. 1426 f., S. 53 f. der erstinstanzlichen Entscheidbegründung). Die Kammer kann sich ebenfalls vollumfänglich der erstinstanzlichen Subsumtion anschliessen (pag. 1427, S. 54 der erstinstanzlichen Entscheidbegründung): Der Beschuldigte hat C.________ angedroht, er werde ihn und seine ganze Familie umbringen. Dabei handelt es sich zweifelsohne um eine schwere Drohung. Zudem ging C.______